Am 21. März wurden insgesamt 16.450 Euro aus der Volksbank Stiftung an verschiedene Vereine ausgeschüttet. Die Vereine können die Unterstützung für die Jugend, Kultur oder Umwelt dringend benötigen. Möchten auch Sie Ihren Verein unterstützen, dann reichen Sie uns Ihren Antrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres ein.
Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen
Spendenübergabe
Stiftungszweck
Die Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen hat die Aufgabe der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen im Geschäftsgebiet der ehemaligen Volksbank Brackenheim-Güglingen eG.
Förderrichtlinien
Neben dem Stiftungszweck sind die nachstehenden Förderrichtlinien zu erfüllen:
- Vereinsförderung ist möglich sofern die zu fördernde Maßnahme im Interesse der Allgemeinheit steht und öffentlichkeitswirksam ist.
- Ebenso sind die Bereiche Gesellschaft (Jugend), Kultur und Umwelt förderungswürdig.
- Grundsätzlich gilt, die zu fördernden Vereine und Organisationen und somit auch die zu fördernden Projekte müssen sich im Geschäftsgebiet der ehemaligen Volksbank Brackenheim-Güglingen eG befinden.
Antrag an die Stiftung
Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgen.