In Kooperation mit dem VR-Gewinnsparen unterstützen wir unsere Vereine und gemeinnützige Institutionen in der Region mit insgesamt 25.000 Euro.
Förderprogramm "Corona-Soforthilfe"
Solidarität beginnt vor Ort
Die Coronavirus-Pandemie stellt uns alle fast täglich vor neue Herausforderungen. Uns ist bewusst, dass auch Vereine und gemeinnützigen Institutionen nun mehr denn je zu kämpfen haben bzw. die Existenzen bereits bedroht sind.
Die VBU Volksbank im Unterland eG bietet hier gerne ihre Unterstützung an. Gemeinsam mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg e. V. wurde das Förderprogramm "Corona-Soforthilfe" entwickelt.
Dank dieses Förderprogramms können wir Mittel in Höhe von insgesamt 25.000 Euro aus dem VR-Gewinnsparen zur Verfügung stellen, die normalerweise nicht förderfähig sind.
Wer wird gefördert?
Weiterhin gilt: Spendenanträge können von Vereinen und gemeinnützigen Institutionen gemäß der Abgabenordnung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. AO – gemeinnützige Zwecke Nummer (1-25), des § 53 AO – mildtätige Zwecke und des § 54 AO – kirchliche Zwecke gestellt werden, die ihren Hauptsitz in unserem Geschäftsgebiet (Region Leintal & Zabergäu) haben.
Was wird gefördert?
Vereine und gemeinnützige Institutionen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen unterstützt werden. Das besondere hierbei: Wir dürfen einmalig im Aktionszeitraum Spendengelder aus dem VR-GewinnSparen für Zwecke einsetzen, welche normalerweise nicht förderfähig sind. Darunter fallen Verwaltungs- und Betriebskosten wie Mieten, Kreditraten, Leasingraten, Gehälter usw.
Antragsverfahren zur Soforthilfe
Das Antragsformular bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und an folgende E-Mail-Adresse schicken: thilo.pfeil@vbu-volksbank.de . Die Anträge können bis 30. Oktober 2020 eingereicht werden.
Antragsverfahren zur Soforthilfe
Die eingereichten Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet und geprüft. Bei allen genehmigten Anträgen werden unbürokratisch und schnell die entsprechenden Geldbeträge als Spende angewiesen. Nach Erhalt der Spende ist eine Zuwendungsbestätigung mit dem Verwendungszweck „Corona“ an die Bank einzureichen – Sie erhalten hierzu einen Brief von uns.
Hinweis: Da unser Fördertopf auf 25.000 Euro begrenzt ist bitten wir um Verständnis, wenn wir Anträge ablehnen müssen, auch wenn die vorgegebenen Kriterien erfüllt werden.