Versäumen Sie nicht, die jährliche Riester-Zulage vom Staat rechtzeitig zu beantragen.
Riester: Zulagen sichern
Mit einem Dauerzulagenantrag auf der sicheren Seite
Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, profitieren Sie jährlich von staatlichen Förderungen. Diese werden Ihrem Vertrag jedoch nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Sollten Sie dies vergessen, können Sie sich die Zulagen auch rückwirkend sichern.
Rückwirkend beantragen
Mit einem Riester-Vertrag erzielen Sie doppelte Vorteile: hohe staatliche Zulagen und Steuerersparnisse. Die Riester-Zulagen erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie auch einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Sollten Sie diesen Punkt auf Ihrer To-do-Liste vergessen haben, keine Sorge: Die Zulagen können Sie sich rückwirkend für zwei Jahre sichern. Bis zum 31. Dezember 2018 können Sie noch den Zulagenantrag für das Jahr 2016 stellen.
Wie können Sie die Zulagen beantragen?
Den Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Versicherer, also dort, wo Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dieser leitet den Antrag dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Nach der Prüfung und Bearbeitung werden die Zulagen Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Damit Sie den Antrag nicht jedes Jahr erneut stellen müssen, empfiehlt sich ein Dauerzulagenantrag. Mit diesem erteilen Sie Ihrem Versicherer die Vollmacht, die jährlichen staatlichen Zulagen für Sie zu beantragen.
Bei Änderungen Riester-Vertrag anpassen
Bei Änderungen, wie zum Beispiel einer Erhöhung des Bruttoeinkommens oder Familienzuwachs, müssen Sie Ihren Versicherer informieren. Die Höhe des Eigenbeitrags hängt vom Einkommen ab. Wenn sich das Einkommen verändert, muss auch die Sparrate im Folgejahr angepasst werden. Sollten diese Änderungen dem Versicherer nicht gemeldet sein, kommt es zu Kürzungen der staatlichen Zulagen.