Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht ausreichen. Damit Sie als Rentner nicht in eine Altersarmut verfallen, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. So sparen Sie Steuern und Sozialabgaben, erhalten eine zusätzliche Rente und minimieren Ihre finanziellen Risiken im Alter. Mehr Infos zur betrieblichen Altersvorsorge bei Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG.
Betriebliche Altersvorsorge mit Ihrer Volksbank
Ohne Abzüge für die Rente sparen
Betriebliche Altersvorsorge der R+V
Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle Durchführungswege erfüllen den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgeber entscheidet sich für eine der oben genannten Durchführungswege.
Ihre Vorteile mit einer Direktversicherung
Lebenslange garantierte Rentenzahlungen
Arbeitgeber übernimmt Vertragsangelegenheiten für Sie
Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse in der Ansparphase
Bei einem Arbeitgeber- bzw. Jobwechsel besteht die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber die Altersversorgung übernimmt oder der Vertrag privat fortgeführt wird.
Einfache, sichere und unbürokratische Form der bAV
Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenabsicherung zusätzlich möglich
- Im Fall des Mutterschutzes können Sie die Einzahlung ruhen lassen
- Ansprechpartner vor Ort bei Ihrer Volksbank
Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden durch den Arbeitgeber, Sie als Mitarbeiter oder von beiden gemeinsam erbracht: bei der arbeitgeberfinanzierten bAV leistet der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Lohn und Gehalt. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV werden die Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Auch eine Mischform dieser Finanzierungsformen ist möglich. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung sein. Egal ob Ihnen Ihr Unternehmen einen Zuschuss für die bAV zahlt oder nicht, die Beiträge finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung. Dort werden die Beiträge vom Brutto belastet und nicht vom Netto. Sie müssen daher weniger Geld versteuern, da Sie z. B. weniger Sozialversicherung leisten.
Was passiert im Todesfall?
- Hinterbliebenenversorgung vor Rentenbeginn:
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, so wird je nach Durchführungsweg und dessen Ausgestaltung (Kapital - oder Rentenversicherung) das gebildete Kapital geleistet oder es werden die gezahlten Beiträge zurückgewährt oder es wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Eine Hinterbliebenenversorgung im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG darf nur Auszahlungen an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, den namentlich benannten Lebensgefährten oder waisenberechtigte Kinder nach § 32 EStG vorsehen.
- Hinterbliebenenversorgung nach Rentenbeginn:
Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, so werden - je nach Durchführungsweg und dessen Ausgestaltung – z. B. Renten innerhalb einer Garantiezeit weitergezahlt oder es wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Eine Hinterbliebenenversorgung im steuerlichen Sinne darf nur Auszahlungen an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, den namentlich benannten Lebensgefährten oder waisenberechtigte Kinder nach § 32 EStG vorsehen. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld an die Erben bzw. an den im Antrag genannten Bezugsberechtigten geleistet. Dies ist je nach Durchführungsweg auf den Höchstbetrag von maximal 7.669 EUR bzw. 8.000 EUR begrenzt.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu den Leistungen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge haben, steht Ihnen Ihre VBU Volksbank im Unterland eG gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.